Als geprüfter Leistungserbringer für Versicherte und zertifizierter D.O.® Osteopath VFO e.V. | BVO e.V. bin ich bei allen Krankenkassen anerkannt und zugelassen.
Zert. D.O.® Osteopath -  Kinder- u. Erwachsenen Osteopathie - VFO e.V. | BVO e.V.

Osteopathie / Osteopathische Medizin

Ganzheitliche Diagnose- und Heilmethode zur Behandlung von Beschwerden, Störungen und Bewegungseinschränkungen von inneren Organen und Gelenken. Osteopathen arbeiten alternativ, parallel oder ergänzend zur klassischen medizinischen Versorgung.

Osteopathische Techniken versuchen die selbstregulierenden Regenerationskräfte des Körpers zu aktivieren/stärken.

Osteopathen behandeln vor allem mit manipulativer Therapie (OMT) / HVLA-Techniken (Thrust, Impulstechnik, Manipulation) sowie:

  • Faszien-Release-Techniken
  • Strain/Counterstrain – positional release
  • Muskel-Energie-Techniken (MET) (Postisometrische Relaxation)
  • Viszerale Techniken (u.a. von Gleitbewegungen innerer Organe
  • Osteopathie im kranialen Bereich (Cranio-Sacral-Therapie)

Der Osteopath ist in Deutschland vielmehr eine Tätigkeitsbezeichnung, keine Berufsbezeichnung. Osteopathenverbände in Deutschland legen zwar Richtlinien fest, wann man sich Osteopath nennen darf und wann nicht. Diese Richtlinien sind aber in Deutschland kein Gesetz und genießen keine rechtliche Verbindlichkeit.
Der Osteopath darf keine Krankenbehandlungen durchführen und keine Diagnosen stellen. Er darf nur vorbeugend und zu Wohlfühlzwecken tätig werden. Es sei denn der Osteopath ist z. B. Physiotherapeut (hat also einen anerkannten medizinischen Heilhilfsberuf), dann darf er auf Verordnung eines Arztes, Zahnarztes oder Heilpraktikers tätig werden.

Für die Osteopathie, Chiropraktik, Akupunktur und invasive Therapieverfahren arbeite ich in Absprache und im Delegationsverfahren gemäß meiner Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde interdisziplinär mit Ärzten zusammen, um die optimale medizinische Versorgung der Patienten sicher zu stellen.

Rechtslage

"Osteopathie" ist in Deutschland kein Begriff der Umgangssprache. Deshalb muss die Bedeutung bei seiner Verwendung in der Werbung im Gesundheitswesen erklärt werden. Die Nutzung der Bezeichnungen "Osteopathie" und "Osteopath" sind geregelt durch das Heilpraktikergesetz (HeilprG) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG).